Bei Fragen zur Organisation Ihrer Bildungskarenz wenden Sie sich bitte an Katharina Brandstetter (sekretariat@vonwald.at). Frau Mag. Eidler berät Sie gern, wenn Sie unschlüssig sind, welcher Kurs am besten zu Ihnen persönlich passt (office@vonwald.at).
Falls Sie weniger als 12 Monate brauchen, weil Ihre Bildungskarenz kürzer ist, kein Problem:
- Wir bestätigen am Ende, dass Sie die entsprechende Zeit den Kurs besucht haben und ihn außerhalb der Bildungskarenz beenden werden.
- Oder wir bestätigen, dass es auf Grund von Vorwissen und Erfahrung kürzer dauert.
Wir stellen Ihnen auf Wunsch gern eine Bestätigung aus mit genauer Angabe der Unterrichtsstunden und von wann bis wann es in Anspruch genommen werden soll (genannt Studieninformationsblatt).
Dies können Sie vorlegen oder auch für diverse Kostenübernahmestellen verwenden. Dazu schicken Sie uns bitte eine E-Mail an sekretariat@vonwald.at mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse, dem gewünschten Kurs, Ihrer Sozialversicherungsnummer und Ihren genauen Zeitvorgaben. Das AMS gibt hier eine Zeitvorgabe von 3 Wochen vor Antritt der Bildungskarenz, früher macht keinen Sinn, später bedeutet Stress.
Bitte beachten Sie dabei: Sie können einen Kurs gern erwerben und etwas später beginnen. Kauf und Beginn der Bildungskarenz sollten aber nicht mehr als 2 Monate auseinanderliegen. (Wir waren vorher großzügiger, aber dann kamen immer wieder Anfragen – Kurs vor 2 Jahren erworben, können Sie mir das jetzt bestätigen? Eindeutig Nein!) Reden Sie bitte vorher mit uns.
Eine Anmeldebestätigung (Formular vom AMS) können wir nur ausstellen, wenn Sie sich auch tatsächlich angemeldet haben. Ich denke, das versteht sich von selbst!
Da ein großer Teil der Ausbildung als E-Learning erfolgt, können wir jeden Termin als Starttermin bestätigen (Bildungskarenz nach Elternzeit muss ja beispielsweise Tag genau beginnen). Durch E-Learning können Sie also jederzeit beginnen und es braucht keine Mindestteilnehmerzahl.
Wir sind auf Bildungskarenz spezialisiert, haben viel Erfahrung und solange Sie selbst alle Unterlagen erbringen, sollte die Bewilligung kein Problem sein. Erkundigen Sie sich trotzdem VORHER, eine Rückerstattung des Kursbeitrages im Nachhinein wegen irgendwelcher Probleme mit dem AMS (nach Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist) ist NICHT möglich!