Ernährungstrainer Ernährungstrainerin Ausbildung

Dipl. Ernährungstrainer*in

Ernährungspädagoge Ernährungstrainer – Ausbildung im Fernstudium / online

Die/Der Ernährungspädagoge/in (auch Ernährungstrainer/in genannt)  gibt sein/ihr Wissen über Ernährung einzeln oder in Gruppenkursen weiter.

In der EU wurde hierzu ein neuer Begriff eingeführt, „Food Literacy“, definiert als die Fähigkeit des Einzelnen, sich eigenverantwortlich um eine gesunde Ernährung zu kümmern. Dazu braucht es nicht nur das entsprechende Wissen, sondern auch die Werkzeuge dazu. Beides wollen wir als Ernährungspädagoge vermitteln.

Die/Der Ernährungspädagoge/in  arbeitet selbstständig als Freier Beruf (Kein Gewerbeschein, nur Steuernummer). Es geht bei unserer Tätigkeit um Wissensvermittlung, nicht um Beratung! Im Gegensatz zum Ernährungsberater, der in Österreich eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Diätassistent/in verlangt und nur im Rahmen des Gewerbes Lebens- und Sozialberater angeboten werden darf, arbeiten Sie mit gesunden Menschen und überwiegend in Gruppen, halten Vorträge, Workshops, bieten aber auch Nachhilfe in allen Fragen der ausgewogenen Ernährung an. Außerdem können Sie das Thema Ernährung in anderen Kursen als Hilfsmittel des Unterrichtes einsetzen wie von der EU vorgeschlagen. Menschen, die mit Nahrungsergänzungsprodukten arbeiten, erhalten außerdem für Ihre Arbeit und die Verkaufsberatung am Kunden ein gutes Basiswissen.

Das OLG Graz hat im August 2020 geurteilt, dass es in Österreich im Rahmen der Dienstleistung Ernährungstraining erlaubt ist, Informationen und gegebenenfalls Handlungsempfehlungen in persönlicher und/oder individualisierter Weise abzugeben, die dazu bestimmt sind, eine gesundheitsorientierte Ernährungsmodifikation anzuregen und Kunden und Kundinnen auf ihrem Weg zu einer ausgewogenen Lebensweise zu begleiten.

Und schon 2019:

Die oberste Gewerbebehörde in Österreich, das Bundesministerium für Digitalisierung und WirtschaftsstandortBMDW, stellte jüngst (08. Januar 2019) unter der Geschäftszahl: BMDW-30.553/0016-I/7/2018 klar:

ERNÄHRUNGSTRAINING IST ERLAUBT, wenn nicht in den Bereich der Ernährungsberatung (§ 119 Abs.1 GewO) eingegriffen wird. Erlaubt ist demgemäß nach §2 Abs. 1 Z 12 GewO (Privatunterricht) folgendes:

  • das Abhalten von Seminaren und Vorträgen zu gesunder Ernährung bzw. Spezialthemen aus diesem Bereich;
  • die Organisation und Durchführung von Workshops, Einkaufsbegleitungen und Kochkursen;
  • die Anregung und Inspiration für diverse Settings, z.B. allgemeine Ernährungstipps in Fitnessstudios, Restaurants, Cateringunternehmen, gesundheitsbewussten Firmen, etc.;
  • die Schulung und der Unterricht von Gruppen und Einzelpersonen zu unterschiedlichen Ernährungsthemen – solange damit nicht Beratung (Bereitstellung von individuellen Lösungen oder gar Therapien), sondern ausschließlich die Vermittlung allgemein gültiger Information, verstanden wird.

Äußerungen, wonach der OGH Ernährungstraining verboten habe, bzw. dass diese Behauptung vertretbar wäre, sind unrichtig.